Aufsuchende Familientherapie
Die AFT nach § 27 (3) SGB VIII ist für Familien gedacht, die sich in chronischen bzw. in akuten Krisen befinden. Eine drohende Auflösung des Familiensystems aufgrund einer beabsichtigten Unterbringung eines oder mehrerer Familienmitglieder in stationären Heimen, in psychiatrischen Kliniken oder Kriseneinrichtungen, immer wiederkehrende Eskalationen von problematischen Familiensituationen sowie erstmalig auftretende spezielle Problemlagen, die das Familiensystem gefährden, können Indikationen für eine Familientherapie sein.
Die aufsuchende Form ist für Familien gedacht, die aus verschiedenen Motiven eine Erziehungs- und Familienberatungsstelle nicht mehr oder noch nicht aufsuchen würden. Hier bietet die Sicherheit des häuslichen Umfeldes oft eine Grundlage für die Akzeptanz eines Beratungsangebotes. Weiterhin können alle Familienmitglieder in die Beratung bzw. Therapie einbezogen werden. Dem Hilfsangebot misstrauisch gegenüberstehende Perso¬nen erhalten die Möglichkeit, Nähe und Distanz zu den Therapeutinnen selbst zu wählen.
Die Arbeit mit den Familien soll Kindern und Jugendlichen ein entwicklungsförderndes Umfeld gewährleisten. Das einseitige Fokussieren auf die Auffälligkeiten des Kindes / der Kinder wird in der AFT vermieden. Sowohl die Familiendynamiken und die Bezie¬hungsgestaltung aller Familienmitglieder als auch der soziokulturelle Kontext der Fa¬milie werden in der Beratung bzw. Therapie berücksichtigt.
In der Aufsuchenden Familientherapie finden die aktuellen Fähigkeiten und Kompe¬tenzen der Familie große Beachtung. Diese ressourcenorientierte Sicht bildet den Ausgangspunkt für den therapeutischen Prozess. Hintergrund dieses Vorgehens ist, dass sich Familien in Krisensituationen oft nur noch darüber definieren, über welche Kompetenzen sie nicht verfügen und was sie nicht leisten können. Gemeinsam mit der Familie zu schauen, welche Ausnahmen es bezüglich der Problemsituation in der Vergangenheit gab und über welche Ressourcen und Kompetenzen die Familie verfügt, aktiviert ihre konstruktiven Potentiale und fördert die Motivation, neue Entwick¬lungsziele anzustreben.
Die Aufsuchende Familientherapie zielt darauf ab, vorhandene Kompetenzen zu erweitern und alternative Möglichkeiten der Kommunikation und der Konfliktlösung zu entwickeln. Weiterhin werden die Familienmitglieder in ihrer Eigenverantwortlichkeit und Individuation gefördert und bei der Entwicklung selbstverantwortlicher Zukunfts¬perspektiven unterstützt.
Bei drohender Fremdunterbringung oder Rückführung eines Kindes wird die Familie in ihrer Entscheidungsfindung begleitet.
Rahmenbedingungen
Zeitlicher Verlauf
Die Dauer und der Umfang der AFT richten sich nach dem Verlauf des Therapieprozesses, wobei maximal 26 Therapieeinheiten (7 Stunden pro Fachkraft pro Woche) vorgesehen sind.
Die AFT wird beendet, wenn die gemeinsam vereinbarten Therapieziele erreicht sind. In den Fällen, bei denen ersichtlich ist, dass eine andere Art der Hilfe angezeigt ist bzw. bei Familien, die sich auf diese Form der Hilfe nicht einlassen können, ist eine frühzeitige Beendigung des Beratungsangebotes sinnvoll.
Wichtig erscheint uns ein an die Familiensituation und -entwicklung angepasster Umgang mit dem Stundenkontingent. Zu Beginn der AFT können die Sitzungen je nach Problemlage der Familie ein- bis zweimal wöchentlich stattfinden. Im weiteren Verlauf bzw. zum Ende der Hilfe können die Abstände zwischen den Therapiegesprächen verlängert werden.
Für ein Therapiegespräch werden durchschnittlich zwei Zeitstunden eingeplant.
Personelle Besetzung
In der Aufsuchenden Familientherapie arbeiten grundsätzlich zwei Familientherapeu¬tinnen als Cotherapeutinnenteam. Dieses Vorgehen dient vor allem der Erweiterung der Interventions- und Lösungsmöglichkeiten sowie der aktiven Strukturierung der Gespräche. Weiterhin ermöglicht ein offen geführtes Gespräch zwischen den Therapeu¬tinnen („reflecting team"), die verschiedenen Sichtweisen und Einstellungen der einzelnen Familienmitglieder in der Familie zu verdeutlichen.
Inhaltliche Rahmenbedingungen
Die Arbeit des Therapeutinnenteams beinhaltet neben der Durchführung der Gesprä¬che intensive Vor- und Nachbesprechungen der Therapiesitzun¬gen, deren Protokollierung und Dokumentation sowie Evaluation.
Weiterhin sind regelmäßig durchgeführte Supervisionen unerlässlich, um die Zusam¬menarbeit mit den Familien zu reflektieren, eine neutrale Haltung allen Familienmit¬gliedern gegenüber zu gewährleisten, die professionelle Distanz zur Familie zu be¬wahren und Hypothesen sowie Interventionen zu überprüfen. Zudem werden regelmäßige Teamsitzungen durchgeführt und Weiterbildungen wahr¬genommen.
Einzuplanen sind des weiteren Kontakte zum sozialen Umfeld der Kinder und Jugendlichen wie Freundeskreis, Kita und Schule sowie zu weiteren beteiligten Institutionen und dem Jugendamt.
Wesentliche Prinzipien und Methoden der Arbeit
Systemische Familientherapie ist besonders geeignet, Familien mit aktuellen krisenhaften Entwicklungen so zu unterstützen, dass es ihnen besser als bisher möglich wird, familiäre Ressourcen zu nutzen, eigenverantwortlich zu handeln. Der Blick aller Helfer wird auf das Gesamtsystem Familie gerichtet. Die Arbeit erfolgt deshalb in der Regel mit der ganzen Familie. Die Zusammensetzung der Teilnehmer kann über mehrere Gespräche hinweg sehr schwanken, je nachdem, was Berater und was Klienten für eine die Problemlösung förderliche Konstellation halten. Dies kann Familien-, Paar- und Einzelsitzungen bedeuten. Durch reale oder symbolische Einbeziehung aller wichtigen Bezugspersonen wird an den Beziehungen innerhalb der Familie gearbeitet.
• Das Kind oder der Jugendliche als Symptomträger wird nicht von der Familie getrennt gesehen.
• Die Therapie ist in der Regel freiwillig und wird innerhalb eines therapeu¬tischen Vertrages und im Hilfeplan vereinbart
• Die Therapeuten arbeiten mit systemtherapeutischen Techniken
(Intervention: handlungs- und erlebnisorientiert mit Hilfe von Skulpturen, Rollenspielen, Übungen, Hausaufgaben, Video, Aufträge usw.).
• Zum systemischen Handwerkszeug gehören Hypothesenbildung,
z. B. (zirkuläres) Fragen und (umdeutendes) Kommentieren, Formulieren von Handlungsvorschlägen. Als typisches Medium dienen Sprache, grafische Darstellung an einer Tafel, räumliche Inszenierung in Form von Beziehungs¬skulpturen, die Beobachtung von Ritualen, Einbeziehung von Symbolen u. ä.
• Das Projekt arbeitet nach dem Prinzip der Co-Therapie, d. h. jeweils zwei Therapeuten, (möglichst männlich und weiblich) arbeiten konstant mit einer Familie. Diese Methode gewährleistet eine wirkungsvolle Arbeit auf verschiedenen Ebenen.
• Ressourcenorientierung, d. h. die Orientierung an den Fähigkeiten, Stärken und Kompetenzen der Familie ist eine wesentliche Grundhaltung der Therapeuten, die es in der Familie erst ermöglicht, ihre Problemlösefähig¬keiten zu erkennen und zu erweitern.
Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
Die Aufsuchende Familientherapie ist eine Maßnahme der Hilfen zur Erziehung, de¬ren Vermittlung über das Jugendamt erfolgt. Erfahrungsgemäß hat sich dabei folgen¬der Ablauf bewährt:
• Antragstellung der Familie auf Hilfe zur Erziehung § 27 (3) SGB VIII beim Jugendamt
• Erster Informationsaustausch zwischen Mitarbeitern des Jugendamtes und dem Therapieteam
• Vermittlung der Familie an das Therapieteam durch die Mitarbeiter des Jugend¬amtes
• Maximal drei Vorgespräche des Therapieteams in den Familien
• Hilfeplanerstellung (Hilfekonferenz) gemäß § 36 KJHG (Familie, Jugendamt, Therapieteam)
• Abschlusskonferenz bei planmäßiger Beendigung der AFT (Familie, Therapieteam, Jugendamt)
• Bei überschreiten des geplanten Therapiezeitraumes Fortschreibung des
Hil¬feplanes (Familie, Therapieteam, Jugendamt)
Wenn Aufsuchende Familientherapie als geeignete Hilfeform von der Familie akzeptiert wird, stellt sie einen entsprechenden Antrag beim Jugendamt. Die zuständigen Mitarbeiterinnen der jeweiligen Familien können daraufhin die Verbindungen zum Beratungsteam aufnehmen. Bei gegenseitigem Einvernehmen kann die Familie durch die Mitarbeiterinnen des Jugendamtes vermittelt werden und die erste Termin¬vereinbarung zwischen der Familie und dem Beratungsteam erfolgen. Die Vorge¬spräche in der Familie dienen der Ziel- und Auftragsklärung, welche Grundlage des Hilfeplans ist.
Ausführlichere Informationen zum Angebot und zum Aufnahmeverfahren erhalten Sie über:
St. Johannis GmbH - gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienstleistungen
Bereich Jugendhilfeverbund Magdeburg
Robert-Koch-Straße 4
39108 Magdeburg
Tel.: (0391) 721 77 49
Fax: (0391) 254 55 66
Mail: jhv@stejh.de
Internet: www.stejh.de



